Bund Deutscher Tierfreunde warnt vor verbotenen Souvenirs

Kamp-Lintfort – Tag für Tag fischen Zollbeamte an deutschen Flughäfen verbotene Souvenirs in den perversesten Formen aus deutschen Urlauberkoffern.  Und gerade im Winter zieht es deutsche Touristen in viele ferne Länder, die  besonders gefährdet sind: Was im Bangkok oder auf Bali  offen angeboten wird, kann trotzdem unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen, warnte der überregionale Tierschutzverein Bund Deutscher Tierfreunde e.V. (BDT) in Kamp-Lintfort.  In Asien und Afrika  werden beispielsweise besonders  Geldbörsen, Taschen und Gürtel aus Krokodil-, Schlangen- oder Echsenleder  auf Märkten und in Geschäften verkauft.

Wer geschützte Pflanzen und Tiere – ob lebend oder tot – schmuggelt, muss mit einem Bußgeld oder einer Geldstrafe rechnen, sogar Gefängnis könnte drohen. Die Ausrede, man habe nicht gewusst, dass genau das eigene Mitbringsel eine geschützte Art ist, hilft nicht aus der Souvenir-Falle: Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor Strafe.

In Afrika oder Asien  sind Taschen aus Schlangen-Leder oder Kroko-Leder sowie Elfenbein auf jedem Markt zu finden. Deshalb gilt: Hände weg von Muscheln, Schneckengehäusen, Korallen, Elfenbein, Schildpatt, Fellen, Häuten, Schnitzereien aus Tropenholz und Gürtelschnallen aus Leguan-Leder usw. Diese Souvenirs werden beim Zoll beschlagnahmt und können zu Strafverfahren führen. Viele der Produkte wurden aus bedrohten Tier- oder Pflanzenarten hergestellt.

Die Zahl der illegalen Einfuhren nimmt zu: Mehr als 20.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten entdecken Zollfahnder im Jahr im Gepäck am Frankfurter Flughafen. Ein Großteil davon waren lebende Tiere. Oft werden auch nur Teile von geschützten Arten verarbeitet, etwa Elefantenhaar in einem Goldring oder Korallen in Ketten. Viele Touristen halten den Kauf für legal, aber auch die Einfuhr solcher Souvenirs ist verboten. Unter www.artenschutz-online.de finden sich im Internet aktuell zu jedem Land  die notwendigen Informationen.


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